Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Das Gesetz enthält unter anderem Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen, die steuerliche Hürden bei der Installation und dem Betrieb von solchen Anlagen abbauen. Eine der Maßnahmen ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, die auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz).
Wir haben für Sie die wichtigsten Aspekte des Gesetzes in Bezug auf Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen in diesem Blog zusammengefasst.
Umsatzsteuerfreie Photovoltaikanlagen
- Umsatzsteuer von 0 statt 19 Prozent
- Neuinstallation oder Erweiterungen von PV-Anlagen ab dem 1. Januar 2023
- Regelung gilt für die Lieferung und Installation aller Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher und Zubehör
- Rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich, jedoch ist die Erweiterung bestehender Anlagen begünstigt
- Austausch/Installation defekter Komponenten von Photovoltaikanlagen sind umsatzsteuerfrei, reine Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen sind nicht begünstigt
- Händler und Handwerker sollen Steuersatzsenkung an Kundinnen und Kunden weitergeben
Beim Kauf einer PV-Anlage gibt es formell keine Umsatzsteuerbefreiung, sondern lediglich eine Berechnung des Nettopreises zuzüglich 0 Prozent Umsatzsteuer.
Die Regelung mit dem Nullsteuersatz ermöglicht die übliche Vorsteuererstattung in der gesamten Lieferkette, da der Nullsteuersatz erst in der Rechnung an den Endverbraucher angewandt wird.
Für spezifischere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.