Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch!
Deutschland macht in diesem Bereich keine Ausnahme und setzt verstärkt auf Elektromobilität, um klimafreundlicher und nachhaltiger zu werden. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles über ein brandneues Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, das die Kombination von Ladestationen, Photovoltaikanlagen und Speichern für Privathaushalte attraktiver denn je macht. Ab dem 26. September 2023 haben Sie die Möglichkeit, von großzügigen Investitionszuschüssen zu profitieren, wenn Sie sich für diese umweltfreundliche Technologie entscheiden.
Die Förderkonditionen im Detail
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Förderung privater E-Ladeinfrastruktur in Kombination mit Photovoltaikanlagen und Speichern wieder aufzunehmen. Diese Maßnahme ist Teil des Engagements, den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland zu beschleunigen und gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
Das Förderprogramm, das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verwaltet wird, bietet Investitionszuschüsse von bis zu 10.200 Euro für die Installation eines Gesamtsystems, bestehend aus einer Ladestation ("Wallbox"), einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher. Hier sind die wichtigsten Bedingungen und Konditionen im Überblick:
- Startdatum: Der Antragszeitraum beginnt am 26. September 2023.
- Förderhöhe: Je nach Konfiguration können Sie bis zu 10.200 Euro erhalten. Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
- Komponenten: Alle drei Komponenten müssen neu angeschafft werden, um förderfähig zu sein.
- Zuschussstruktur: Der Zuschuss setzt sich aus verschiedenen Pauschalbeträgen zusammen, abhängig von der Leistung der Photovoltaikanlage, der Speicherkapazität und der Ladepunktleistung. Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen:
- Für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal.
- Für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, max. 6.000 Euro.
- Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, max. 3.000 Euro.
- Förderungsvoraussetzung: Um förderberechtigt zu sein, muss das Gesamtsystem bestehend aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Wallbox im Eigentum des Antragstellers sein.
- Elektrofahrzeug: Ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben) ist erforderlich, entweder im Eigentum des Antragstellers oder geleast.
- Stromnutzung: Der selbst erzeugte Photovoltaikstrom muss vorrangig für das Laden des Elektrofahrzeugs verwendet werden.
- Erneuerbare Energien: Die Nutzung von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien ist eine Voraussetzung für die Förderung.
- Parallelförderung: Sie können diese Förderung mit anderen Programmen wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kombinieren.
- Abwicklung: Die Anträge und die Abwicklung der Förderung erfolgen über das Online-Kundenportal der KfW.
Die Förderung von Ladestationen, Photovoltaikanlagen und Speichern ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Mobilität. Sie ermöglicht nicht nur die Nutzung erneuerbarer Energien, sondern trägt auch zur Verbreitung von Elektrofahrzeugen bei.
Wenn Sie darüber nachdenken, auf Elektromobilität umzusteigen und Ihr Zuhause mit einer umweltfreundlichen Ladeinfrastruktur auszustatten, ist das Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr eine großartige Gelegenheit, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Verpassen Sie nicht die Chance, Ihren Teil zur Reduzierung von CO2-Emissionen beizutragen und gleichzeitig von den finanziellen Vorteilen dieses Förderprogramms zu profitieren. Gemeinsam können wir die Mobilität von morgen gestalten und unsere Umwelt schützen.
Weitere Informationen
Alle weiteren Details zur Förderung Solarstrom für Elektroautos 442 gibt es auf der Internetseite der KFW.