Die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 30. Juli 2022 machen Photovoltaik für private Haushalte wieder interessanter. Viele der neuen Regelungen treten ab Januar 2023 in Kraft.
Das EEG 2023 soll einen stärkeren Ausbau von erneuerbaren Energien vorantreiben. Die Neuerungen schaffen nicht nur finanzielle Anreize durch die Erhöhung der Vergütungssätze, sondern sollen den Ablauf für die Inbetriebnahme von neuen Photovoltaik-Anlagen vereinfachen. Durch den Wegfall der EEG-Umlage vereinfacht sich die Abrechnung beim Stromverkauf deutlich.
Bis 2025 müssen Netzbetreiber den Netzanfrage-Prozess vereinfachen. Ab dann müssen sie ein Portal zur Verfügung stellen, dass es einfach macht die Anfrage zu stellen. Dieser Prozess soll auch bundesweit vereinheitlicht und digitalisiert werden. Darüber hinaus wird es Vorgaben geben, die die Dauer der Bearbeitung dieser Anfragen begrenzt.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, haben keine Begrenzung für die Erzeugung mehr. Die bestehende technische Vorgabe, dass nur höchstens 70% in das öffentliche Netz eingespeist werden darf, wird abgeschafft. Bei diesen Anlagen muss kein Solar-Erzeugungszähler mehr eingebaut werden.
Ab dem 30. Juli 2022 gelten die neuen Sätze für die Einspeisevergütung. Hierbei werden die ersten 10 kWp immer zum höchsten Wert vergütet und der Anlagenteil, der darüber liegt, wird mit dem nächsten Satz vergütet.
Beispiel: Eine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält nach der neuen Regelung für die ersten 10 kWp 8,2 Cent pro kWh und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro kWh.
Die neuen, höheren Vergütungssätze sind laut Gesetz seit dem 30. Juli 2022 gültig. Sie werden jedoch erst ausgezahlt, wenn auch die EU-Kommission diese freigegeben hat.
Übersicht Einspeisevergütung
Gilt ab dem 30.07.2022
Leistung der PV-Anlage | Festvergütung | |
---|---|---|
Anlagen mit Volleinspeisung | ≤ 10 kWp | 13,0 ct/kWp |
≤ 40 kWp | 10,9 ct/kWp | |
≤ 100 kWp | 10,9 ct/kWp | |
≤ 300 kWp | - (1) | |
≤ 750 kWp | - (1) | |
Anlagen mit Überschusseinspeisung | ≤ 10 kWp | 8,2 ct/kWp |
≤ 40 kWp | 7,1 ct/kWp | |
≤ 100 kWp | 5,8 ct/kWp | |
≤ 750 kWp | - (1) |
(1) Es besteht Pflicht zur Direktvermarktung bei einer installierten Leistung von über 100 kWp.
Mit der hohen Fördervergütung sollen besonders Photovoltaik-Anlagen mit sehr geringem oder gar keinem Eigenverbrauch gefördert werden. Die Neuregelung ermöglicht auch die Inbetriebnahme von zwei voneinander unabhängigen PV-Anlagen auf dem gleichen Gebäude oder Grundstück. Somit kann eine auf hohen Eigenverbrauch ausgelegt werden und die zweite auf eine Volleinspeisung. Dadurch kann das volle Flächenpotential genutzt und eine höhere Vergütung erlangt werden. Die Anlagen müssen lediglich technisch getrennt sein, indem sie z.B. eigene Wechselrichter haben.
Fazit: Die Änderungen im EEG 2023 machen Photovoltaik-Anlagen jetzt noch attraktiver für Privatleute sowie Gewerbetreibende. Darüber hinaus ist das Ziel für den Ausbau erneuerbarer Energien und der Vereinfachung vieler bürokratischen Prozesse auch klar zu erkennen.